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   LG Hechingen, 27.09.2005 - 3 T 15/96   

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https://dejure.org/2005,27944
LG Hechingen, 27.09.2005 - 3 T 15/96 (https://dejure.org/2005,27944)
LG Hechingen, Entscheidung vom 27.09.2005 - 3 T 15/96 (https://dejure.org/2005,27944)
LG Hechingen, Entscheidung vom 27. September 2005 - 3 T 15/96 (https://dejure.org/2005,27944)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer sog. Erbunwürdigkeitsklausel im Erbvertrag; Zulässigkeit einer Potestativbedingung im Erbvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1408
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

    Auszug aus LG Hechingen, 27.09.2005 - 3 T 15/96
    Das Beschwerdegericht vertrat dabei die Auffassung, dass sich eine Beschwerde gegen einen Erbscheinsvorbescheid erledige, wenn ein Erbschein mit dem angekündigten Inhalt erlassen werde (vgl. Keidel/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 84 Rz. 2, OLG Karlsruhe FamRZ 1970, 255; BayObLG FamRZ 1991, 618 ), bei entsprechendem Antrag aber mit dem Ziel der Einziehung des erteilten Erbscheins weitergeführt werden könne.

    Das gegen den Vorbescheid eingeleitete Beschwerdeverfahren sei - entgegen der Ansicht des Landgerichts - durch die Erteilung des Erbscheins vom 27.2.2002 gegenstandslos geworden (unter Zitierung von BGH NJW 2002, 1126; OLG Hamm Rpfleger 2003, 504; BayObLG FamRZ 1991, 618 ; Staudinger-Schilken BGB , 2004, § 2353 Rz. 89; KKW-Winkler FGG, § 84 Rz. 4).

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus LG Hechingen, 27.09.2005 - 3 T 15/96
    Das gegen den Vorbescheid eingeleitete Beschwerdeverfahren sei - entgegen der Ansicht des Landgerichts - durch die Erteilung des Erbscheins vom 27.2.2002 gegenstandslos geworden (unter Zitierung von BGH NJW 2002, 1126; OLG Hamm Rpfleger 2003, 504; BayObLG FamRZ 1991, 618 ; Staudinger-Schilken BGB , 2004, § 2353 Rz. 89; KKW-Winkler FGG, § 84 Rz. 4).
  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02

    Testamentsauslegung im Hinblick auf Trennungslösung

    Auszug aus LG Hechingen, 27.09.2005 - 3 T 15/96
    Das gegen den Vorbescheid eingeleitete Beschwerdeverfahren sei - entgegen der Ansicht des Landgerichts - durch die Erteilung des Erbscheins vom 27.2.2002 gegenstandslos geworden (unter Zitierung von BGH NJW 2002, 1126; OLG Hamm Rpfleger 2003, 504; BayObLG FamRZ 1991, 618 ; Staudinger-Schilken BGB , 2004, § 2353 Rz. 89; KKW-Winkler FGG, § 84 Rz. 4).
  • OLG München, 05.01.2017 - 34 Wx 324/16

    Zur Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen

    Schließlich ist es zulässig, als Nacherben im Weg der Bedingung diejenige Person zu bestimmen, die der Vorerbe als seinen Erben einsetzt (OLG Stuttgart FamRZ 2005, 1863/1865; LG Hechingen FamRZ 2006, 1408/1413; Staudinger/Otte § 2065 Rn. 47 f.; MüKo/Leipold § 2065 Rn. 19), sofern dies nicht auf eine Vertretung im (unentschlossenen) Erblasserwillen hinausläuft (Variante 3).
  • KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06

    Dauertestamentsvollstreckung: Beendigungszeitpunkt bei Anordnung der Fortdauer

    Soweit sich das Landgericht Hechingen im Nachlassverfahren betreffend die letztwilligen Verfügungen des Erblassers W---- P--- v-P----- in seinem Beschluss vom 27. September 2005 - 3 T 15/96 - (Bd. I, Bl. 198-228 - betr. die Erteilung eines Erbscheins für Louis Ferdinand als Alleinerben; dort S. 30 f.) hinsichtlich der Fortdauer der Testamentsvollstreckung kurz der bei Palandt/Edenhofer, BGB, 65. Aufl. 2006, § 2210 BGB, Rn 3, vertretenen Ansicht angeschlossen hat, bindet dies das Prozessgericht nicht (vgl. dazu und zum Wechsel der Auffassung des LG Hechingen, das auf S. 12 seines Beschlusses vom 17. Februar 1997 - 3 T 15/96 - zunächst die Auffassung vertreten hat, die Testamentsvollstreckung habe mit dem Tode des P---- L---- F----- geendet, die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts auf S. 43 des angefochtenen Urteils).
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